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2011 / 2012 |
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Hier erhalten Sie die Liste der
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2011/12: Die Rechtslage hat sich mit dem neuen Schulgesetz (§ 66 Schulgesetz) dahingehend geändert, dass die Zusammensetzung der Konferenz wie folgt aussieht: 6 Schülerinnen und Schüler (SV) 6 Elternvertreterinnen und Vertreter (Schulpflegschaft) 6 Lehrerinnen und Lehrer Nach Artikel 2 Satz 2 4. Schulrechtsänderungsgesetz (GV. NRW. 2010 S. 691) erhält § 66 Absatz 3 zum 1. August 2011 folgende Fassung: (3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I sowie an Schulen der Sekundarstufe I und II 1 : 1 : 1 |
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Mitglieder aus der Schulpflegschaft im PDF-Format: HIER Mitglieder aus der Schülervertretung im PDF-Format: HIER |